Pyrotechnik - Kategorien und Altersgrenzen
KATEGORIE F1
Mindestalter 12 Jahre
Diese stellen eine geringe Gefahr dar. Der Einsatz ist auch im
geschlossenen Raum, je nach Gebrauchsanweisung, erlaubt.
Beispiele: Wunderkerzen, Bengalhölzer, Bodenfeuerwirbel,
Handfontänen, Knatterfontänen, Knallerbsen, Tischfeuerwerk, Blitzkugeln.
KATEGORIE F2
Mindestalter 16 Jahre
Diese stellen eine geringe Gefahr dar.
Beispiele: Vulkane, Batteriefeuerwerk, Miniraketen, Feuerwerksraketen, Fontänen, Knallfrösche, Römische Lichter,
Knallkörper, Sonnen (Feuerräder).
KATEGORIE F3
Mindestalter 18 Jahre + behördliche Bewilligung
Diese stellen eine mittlere Gefahr dar. Für den Erwerb, Besitz
und Verwendung ist eine behördliche Bewilligung erforderlich und der Nachweis einer Sachkunde → Pyrotechnikausweis Kat. F3. Sicherheits- und Verwendungsbestimmungen
werden im Bewilligungsbescheid vorgeschrieben.
KATEGORIE F4
Mindestalter 18 Jahre + behördliche Bewilligung
Professionelle Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr
darstellen. Für den Erwerb, Besitz und Verwendung ist eine
behördliche Bewilligung erforderlich und der Nachweis
einer Fachkenntnis → Pyrotechnikausweis Kat. F4. Sicherheits- und Verwendungsbestimmungen werden im Bewilligungsbescheid vorgeschrieben